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Mecklenburg-Vorpommern

Die Website https://willkommeninmv.de/ukraine/?racr=a&cHash=f4979b4b351d9b586c8c4622ddb7bc0e ist ein Angebot des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Links und Informationen von Organisationen, Land und den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten insbesondere zu ersten Anlaufstellen, gesundheitlicher Versorgung und Hilfsangeboten für Geflüchtete aus der Ukraine. Ebenso können sich Helfende über die Möglichkeiten eines ehrenamtlichen Engagements informieren. Das Angebot ist in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache abrufbar.
Auf der Website des Landkreises Vorpommern-Rügen https://www.lk-vr.de/Hinweise/Ukraine-Hilfe/ stehen Informationen zu Status, Anmeldung, Einreise und Hilfsangeboten in deutscher und ukrainischer Sprache zur Verfügung. Unter dem Menüpunkt „Aktuelle Meldungen“ werden fortlaufend aktuelle Informationen zu Anlaufstellen, Kontaktpersonen u. v. m. zusammengestellt.

Nachfolgend stellen wir wichtige Informationen von diesen Websites für Menschen aus der Ukraine zusammen.

 

Erstinformationen für Mecklenburg-Vorpommern

Kommen Menschen aus der Ukraine an ihrem Zielort in Mecklenburg-Vorpommern an, sollen sie sich bald bei den Behörden melden. Erster Anlaufpunkt ist die Ausländerbehörde in der Nähe. Eine Übersicht ist hier zusammengestellt: https://willkommeninmv.de/#c35

Eine Kurzübersicht mit wichtigen Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_3517_1.PDF?1650541676 .


A)    Einreise, Aufenthalt, Rückkehr

Am 8.4.22 wurde die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung bis zum 31. August 2022 verlängert. Damit können Geflüchtete aus der Ukraine – hierunter auch Personen aus anderen Drittstaaten – bis Ende August weiterhin visumfrei nach Deutschland einreisen und sich hier legal aufhalten. Es besteht bis Ende August weiterhin keine Meldepflicht.

Wichtigster Ansprechpartner für alle Fragen zum rechtlichen Aufenthalt sind die zuständigen Ausländerbehörden.

Eine Übersicht ist hier zusammengestellt: https://willkommeninmv.de/#c35

Eine Kurzübersicht mit wichtigen Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.lk-vr.de/media/custom/3034_3517_1.PDF?1650541676 .

Weitere Anlaufstellen, Beratungsangebote und hilfreiche Kontaktadressen hat das Land in einer Handreichung zusammengestellt: https://willkommeninmv.de/fileadmin/user_upload/willkommeninmv/dokumente/beratungsangebote_de.pdf

Grundlegend informieren Sie sich auf der Website des Bundesinnenministeriums: https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/einreise-aufenthalt-und-rueckkehr

B)    Unterkunft

Eine Tabelle mit Kontaktdaten zu Unterkunft und finanziellen Hilfen steht hier zum Herunterladen bereit: https://willkommeninmv.de/ukraine/?racr=a&cHash=f4979b4b351d9b586c8c4622ddb7bc0e
Wenn Menschen aus der Ukraine nicht privat einen Wohnraum gefunden haben, dann ist das Sozialamt (https://willkommeninmv.de/#c35) in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten Anlaufstelle für Unterkünfte.

C)    Medizinische Versorgung

Medizinische Versorgung erhalten Menschen aus der Ukraine, wenn sie Schmerzen haben, krank oder schwanger sind. Hier gelangen Sie zur Übersicht der Anlaufstellen zur ersten medizinischen Versorgung und psychosoziale Beratung. Es gibt gesonderte Angebote für Mütter und Schwangere https://willkommeninmv.de/ .


D)    Arbeit und Soziales

In Deutschland gibt es ein Anrecht auf staatliche Grundsicherung, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht. Die wichtigsten Ansprechpartner für soziale Leistungen sind in Mecklenburg-Vorpommern die Ausländerbehörden. Eine Übersicht ist hier zusammengestellt: https://willkommeninmv.de/#c35  
In Deutschland können Sie jede Arbeit aufnehmen, wenn Sie über einen Aufenthaltstitel bzw. eine Aufenthaltserlaubnis verfügen. Falls Sie Hilfe bei der Suche nach einer Arbeits- oder Ausbildungsstelle benötigen, können Sie sich an die Agentur für Arbeit an Ihrem Aufenthaltsort wenden. Die Agentur für Arbeit berät Sie bei der Jobsuche, vermittelt Ihnen konkrete Arbeitsangebote und bietet Ihnen verschiedene Angebote zur Unterstützung Ihres Berufseinstiegs. Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/ukraine.
 

E)    Mobilität

Am 31.05.2022 endete die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für ukrainische Geflüchtete. Ab dem 01.06.2022 müssen auch ukrainische Geflüchtete ein Ticket lösen, wenn sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen wollen. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, mit dem „helpukraine“-Ticket nach ihrer Ankunft an einem der Haupt-Ankunftsbahnhöfe Berlin, Cottbus, Hannover überall innerhalb Deutschlands mit dem „helpukraine“-Ticket weiterzureisen. Zu weiteren Angeboten und Möglichkeiten informiert ausführlich die Website des Bundesinnenministeriums: Mobilität (germany4ukraine.de)

F)    Bildung und Forschung

Ab sechs Jahren besteht in Deutschland die Schulpflicht. Die Zugangsregelungen erfragen Sie über das Schulamt an Ihrem Aufenthaltsort. Beratung für Kinder und Jugendliche bieten die Jugendmigrationsdienste in Mecklenburg-Vorpommern an.
Eine Übersicht über die Allgemeinbildenden Schulen (Seite nur auf Deutsch) sowie über die Beruflichen Bildungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie beim Landesamt für innere Verwaltung.

G)    Familie und Kind

In Mecklenburg-Vorpommern können Kinder von 0 bis 6 Jahren eine Kindertageseinrichtung (Krippe und Kindergarten) oder eine Kindertagespflegestelle besuchen. Dort werden ganzheitliche Bildungsangebote unterbreitet und die individuellen Fähigkeiten Ihres Kindes gefördert. Wenn Sie einen Platz für die Betreuung ihres Kindes wünschen, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt in Ihrer Nähe.
Das Netzwerk Mütterpflege bietet frischen oder werdenden Müttern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, in ganz Mecklenburg-Vorpommern schnelle, unbürokratische, ehrenamtliche Hilfe und Beratung zu den Themen Schwangerschaft und Geburt an. Einzelheiten erfahren Sie über das Büro in Rostock bei Frau Glück per E-Mail an office@wochenpflege.de oder im Internet unter: www.wochenpflege.de.
Weitere Informationen für Familien und schwangere Frauen aus der Ukraine stellt das Bundesfamilienministerium zur Verfügung.

H)    FAQ

Häufig gestellte Fragen sind zum Beispiel jene zu Einreise, Aufenthaltsrecht und Asyl, solche zu Wohnraum und finanzieller Unterstützung oder zum Leben und Alltag in Deutschland. Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. beantwortet solche Fragen hier: https://www.fluechtlingsrat-mv.de/downloadslinks/__trashed/

I)    Sonstiges

Wenn Sie sich in Mecklenburg-Vorpommern für die ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer engagieren wollen, finden Sie hier erste Informationen: https://willkommeninmv.de/ukraine/informationen-fuer-helfende/  
HelpTo (www.helpto.de) ist die bundesweite Online-Hilfe-Plattform zur Vermittlung von Sachspenden und ehrenamtlicher Hilfe. Aber auch für Informationen zu Spendenaktionen. Jede/r kann hier seine Inhalte eintragen, seien es Organisationen, Kommunen, Initiativen oder Privatpersonen.