zum Inhalt
de  |  en  |  ru  |  ar  |  vn  |  fa  | 
     
DaMOst

Neuigkeiten

17.02.2023

Visa für Erdbeben-Opfer

Am 06.02.2023 haben schwere Erdbeben die türkisch-syrische Grenzregion getroffen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat zusammen mit dem Auswärtigen Amt ein Verfahren abgestimmt, das die Aufnahme von Verwandten aus den Erdbebengebieten vereinfachen soll. Dieses Verfahren richtet sich an türkische Staatsangehörige, die besonders vom Erdbeben betroffen sind. Für Syrer*innen ist die Lage komplizierter – sie müssen in dieser prekären Lage zur Botschaft.

Betroffene aus den türkischen Erdbebengebieten sollen laut Angaben des Auswärtigen Amtes zu ihren Angehörigen 1. oder 2. Grades (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder, Geschwister) nach Deutschland einreisen können. Dafür brauchen sie ein gültiges Visum. Das Auswärtige Amt vermutet derzeit eine Bearbeitungszeit von fünf Tagen. Dafür muss, neben einem türkischen Reisepass, eine Vielzahl an Dokumenten vorgelegt werden.

Der DaMOst e.V. hat Angehörigen, die ihre vom Erdbeben betroffenen Familienmitglieder nach Deutschland holen möchten, eine Checkliste zusammengestellt.

Diese Liste enthält alle Dokumente, die laut dem Auswärtigen Amt für die Beantragung der Visa vorgelegt werden müssen:

  1. Zunächst einmal muss das Familienmitglied in Deutschland eine Verpflichtungserklärung nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz abgeben. Details zur Verpflichtungserklärung findet sich über den Link)
  2. Dann müssen folgende Dokumente gesammelt werden:

Der DaMOst e.V. hat an dieser Stelle offene Fragen, die einer Klärung bedürfen.

Fragen mit Blick auf die Betroffenen aus den Krisengebieten:

Informationen zu den Voraussetzungen und vorzulegenden Unterlagen für die Visumbeantragung für besonders vom Erdbeben betroffene Personen in der Türkei sind auf der Website der Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes in der Türkei auch auf Türkisch veröffentlicht.


Für Betroffene, die durch die Katastrophe ihre Reisedokumente verloren haben, stimmt sich das Auswärtige Amt mit türkischen Behörden ab.

Zudem wurde eine Hotline unter 030-5000 3000 (auf Deutsch und Englisch) eingerichtet, über die Rückfragen zum vereinfachten Visumverfahren für Betroffene beantwortet werden. Bei konkreten Visumsanträgen können Fragen von den Auslandsvertretungen (auf Türkisch) beantwortet werden. Die jeweiligen Kontaktdaten finden sich unter diesem Link.

Eine große, offene Frage betrifft die Betroffenen aus Syrien, speziell aus kurdischen Gebieten. Antragsstellende aus Syrien können sich aufgrund der Schließung der Botschaft in Damaskus weiterhin an die umliegenden Auslandsvertretungen (u.a. Botschaft in Beirut, Botschaft Amman oder das Generalkonsulat Istanbul) wenden. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, bald weitere Informationen für syrische Staatsangehörige zu veröffentlichen.

Quelle: Auswärtiges Amt


« zur Übersicht "Neuigkeiten"