Offener Brief
An den Bundeskanzler, die Bundesregierung und die Regierungschef*innen der Länder
anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz vom 22. Oktober 2026
Schützen Sie die Menschen, bevor Rechtsextreme mitregieren
Berlin, 19. Oktober 2026
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrte Regierungschef*innen der Länder,
wir wenden uns als Dachverbände von Migrant*innenorganisationen aus ganz Deutschland und aus Ostdeutschland an Sie. Wir fordern Sie auf, Ihrer Verantwortung für den Schutz von Minderheiten gerecht zu werden. Diese Verantwortung beginnt jetzt, nicht erst nach der nächsten Gewalttat.
In Sachsen-Anhalt könnte in den kommenden Wochen erstmals eine Partei mitregieren, deren Landesverband vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Sie würde dann über elementare Bereiche wie Polizei, Schulen und Sicherheit mitentscheiden. Eine solche Lage hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben. Sie erfordert ein grundlegend neues Nachdenken über den Schutz von Minderheiten. Sie stellt den demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen vor Anforderungen, für die es keine Vorlage gibt.
Für ihre eigenen Abläufe haben die Länder bereits vorgesorgt: Sachsen-Anhalt verzichtet beispielsweise auf den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz. Ein Konzept zum Schutz der Menschen aber, die von einer solchen Regierung bedroht wären, gibt es bis heute nicht.
Die Gefährdung der Demokratie ist in aller Munde. Die Gefährdung der Menschen, die nicht in das völkische Weltbild passen, spüren dagegen vor allem die Betroffenen selbst, und zwar in ihrem Alltag. Das sind Menschen, die rassifiziert werden, jüdische und muslimisch gelesene Menschen, Sinti*zze und Rom*nja, queere Menschen und Menschen mit Migrationsgeschichte in all ihrer Vielfalt.
Seit den Wahlerfolgen der AfD erleben diese Menschen und ihre Organisationen Ablehnung und Hass in einer Intensität, die es lange nicht gab. Unsere Geschäftsstellen erhalten Hassmails und Drohbriefe. Unsere Mitarbeitenden werden am Telefon und auf der Straße beschimpft. LAMSA hat in Sachsen-Anhalt allein dieses Jahr 85 Beratungsfälle zu rassistischen Vorfällen, und damit bereits mehr als im gesamten Vorjahr, dokumentiert. Wie in den 1990er Jahren, nach Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen und Solingen, fühlen sich rassistische Gewalttäter*innen durch Wahlergebnisse ermutigt. Anders als damals könnte die Bedrohung künftig aber auch von staatlichem Handeln ausgehen. Uns erreichen Fragen wie diese:
„Wenn sie kommen, um unsere Häuser anzuzünden: Wird dann die Feuerwehr kommen, um zu löschen und unser Leben zu retten?“
„Werden Sicherheitsbehörden, deren Handeln die AfD politisch verantwortet, kommen, um uns zu schützen?“
Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat auf einer Pressekonferenz in der Woche nach der Landtagswahl offen angekündigt, bei „späteren Remigrations- und Abschiebeoffensiven“ „natürlich auch entsprechende Hilfsmittel“ zu brauchen, und dafür Rüstungsproduktion ins Land holen wollen. Die Menschen haben Angst vor dieser Zukunft, mitten in Deutschland.
Sie tragen Verantwortung für alle Menschen, die in diesem Land leben – auch für die knapp 26 Millionen Bürger*innen dieses Landes mit Migrationsgeschichte. Warten Sie nicht, bis Menschen rassistischer Gewalt zum Opfer fallen. Machen Sie den Schutz von Minderheiten zum Ausgangspunkt Ihrer Beratungen auf der Ministerpräsidentenkonferenz.
Wir fordern Sie auf, drei Schritte einzuleiten:
Eine Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten, bevor in Sachsen-Anhalt eine Regierung mit AfD-Beteiligung steht.
Die Kommission klärt, wie Menschen, Familien, Engagierte und Einrichtungen vor rechtsextremer Gewalt und vor rechtsextremem Regierungshandeln geschützt werden. Sie erfasst örtliche Gefährdungslagen, benennt Schutzlücken und legt Maßnahmen mit klaren Zuständigkeiten, Finanzierung und Zeitplan vor. Sie macht vorab deutlich, wie der Rechtsstaat reagiert, wenn eine Landesregierung die Grenzen der Verfassung zu testen versucht. Migrant*innenorganisationen sowie jüdische und weitere betroffene Communitys erhalten feste Sitze und wirken an Agenda und Empfehlungen mit. Die politische Verantwortung liegt beim Bundeskanzleramt, die fachliche Koordinierung beim Bundesministerium des Innern.Eine Schutzklausel für Residenzpflicht und Wohnsitzauflagen.
Asylsuchende und andere Menschen mit Residenzpflichten und Wohnsitzauflagen müssen ihren zugewiesenen Ort verlassen dürfen, wenn ihnen dort rassistische Gewalt droht. Der Bund stellt im Asyl- und Aufenthaltsrecht ausdrücklich klar: Eine konkrete rassistische, antisemitische, antiziganistische, antimuslimische oder rechtsextrem motivierte Gefährdung ist ein Härtefall und ermöglicht auch einen Wechsel in ein anderes Bundesland. Niemand darf gezwungen sein, zwischen der eigenen Sicherheit und einem Verstoß gegen staatliche Auflagen zu wählen.Ein Schutzfonds des Bundes für bedrohte gemeinnützige Einrichtungen.
Vereine, Beratungsstellen, Gemeinden und Initiativen, die rassistisch bedroht werden, brauchen schnelle Hilfe ohne lange Antragswege. Der Bund finanziert bauliche und technische Sicherungen, Sicherheitsberatung, Notfallkonzepte und bei konkreter Gefährdung befristete Schutzmaßnahmen. Die Mittel sind direkt über eine Bundesstelle abrufbar, ohne Zustimmung oder Kofinanzierung des jeweiligen Landes. Dass der Bund so handeln kann, hat er nach dem Anschlag von Halle 2019 gezeigt. Damals stellte er zusätzlich 22 Millionen Euro für die Sicherung jüdischer Einrichtungen bereit.
Weitere konkrete Vorschläge sind eine zentrale Ansprechstelle des Bundes mit bundesweitem Gefährdungslagebild und ein erleichterter Zugang zu melderechtlichen Auskunftssperren für gefährdete Engagierte.
Das Grundgesetz gilt in Sachsen-Anhalt wie überall in Deutschland. Damit dieses Versprechen trägt, braucht es Vorkehrungen, bevor es auf die Probe gestellt wird. Setzen Sie Grenzen und sagen Sie heute, wie Bund und Länder sie durchsetzen werden.
Wir bitten Sie um eine schriftliche Antwort innerhalb von 14 Tagen. Für Gespräche stehen wir jederzeit zur Verfügung. Wir werden öffentlich nachhalten, welche Schritte Bund und Länder vereinbaren und umsetzen, spätestens bis zur Innenministerkonferenz im Dezember.
Mit freundlichen Grüßen
Mehtap Çağlar, Bundesvorsitzende, Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD)
Karen Taylor, Sprecherin, Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO)
Eter Hachmann, Vorstandsvorsitzende, Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst)
Mika Kaiyama, Referentin für Grundsatzfragen vom Landesnetzwerk Migrant*innenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA)